Bildungsprämie
Bildungsprämie
Mit dem Bildungsscheck wird aus ESF-Mitteln die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck richtet sich dabei insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrendes Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern.
Laut des Ministeriums werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt, gefördert. Ein Bildungsscheck im betrieblichen Zugang über den Arbeitgeber mit Sitz oder Unternehmensstätte in NRW kann nur in Unternehmen mit mindestens einem und höchstens 249 Mitarbeitern ausgegeben werden.
Es handelt sich bei der Förderung um Weiterbildungen, die auf den beruflichen Zusammenhang zugeschnitten sind (s. auch: https://www.bildungspraemie.info/de/nordrhein-westfalen.php).